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Hinweis und Tipp vom Mieterverein VIADRINA

Im Artikel »Urteile des Bundesgerichtshofs« (nd-rategeber vom 9. Oktober 2019, Seite 4, muss es im Teil Rückzahlung überzahlter Mieter richtig heißen »... gilt demnach die II. Berechnungsverordnung«, nicht 11. Berechnungsverordnung. Entschuldigung. Zum Thema Wohnfläche rät Hartmut Höhne vom Mieterverein VIADRINA Frankfurt (Oder) allen Mietern: Wenn Ihr einzieht, messt die Fläche der einz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1128174.hinweis-und-tipp-vom-mieterverein-viadrina.html

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