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Nicht im Gesetz

Ines Wallrodt über den Status von Crowdworkern

Crowdworker sind keine Angestellten, das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden - geklärt ist damit nichts. Vielmehr macht das Urteil deutlich, wie sehr es neuer Regelungen bedarf. Jede Entscheidung in dieser Frage ist auch eine über den Grad von sozialer Absicherung. In diesem Fall zulasten eines Menschen, der von einem Tag auf den anderen seine Einkünfte verlor. Die Plattformökonomie ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1129610.crowdworker-nicht-im-gesetz.html

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