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Die Würde des Menschen ist unantastbar

Susanne und Matthias Strittmatter haben das Grundgesetz für Kinder transkribiert

  • Werner Abel
  • Lesedauer: 3 Min.

Die aktuelle Diskussion um die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz lässt natürlich auch die Frage aufkommen, ob die Kinder in ihrer Mehrheit das Grundgesetz überhaupt kennen und sich der Rechte bewusst sind, die ihnen wie allen anderen Menschen durch diese Verfassung zustehen. Das Grundgesetz, entstanden vor 70 Jahren, war lange die provisorische Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, um dann mit dem Beitritt der DDR zu deren Geltungsbereich zur endgültigen Verfassung zu werden.

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Susanne und Matthias Strittmatter: Würde, Freiheit, Gleichheit. Unser Grundgesetz. Conte, 112 S., geb., 15 €.

Die Väter dieser Verfassung, deren Entwurf im August 1948 auf dem Verfassungskonvent in Herrenchiemsee erarbeitet wurde, hatten vor allem die Lehren aus der NS-Vergangenheit Deutschlands gezogen und der neuen Verfassung Grundrechtsartikel vorangestellt, die unabänderlich sein sollten. Artikel 1 fixiert, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Was aber ist diese Würde, auf die sich die anderen Grundrechtsartikel beziehen? Verfassungsrechtler argumentieren hier umständlich, für den Laien oft unverständlich, während Politikwissenschaftler meinen, es handle sich um »Verfassungslyrik«.

Ganz anders nun Susanne und Matthias Strittmatter, die ein »Grundgesetz für Kinder« vorlegen. Würde, so versuchen sie zu erklären, ist so etwas wie der eigene Stolz, aber nicht angeberischer Stolz auf nichtssagende Werte, sondern ein stiller, bescheidener - der Stolz einer Persönlichkeit, sie selbst zu sein, einmalig und unverwechselbar. Gleichzeitig berücksichtigend, dass auch andere diesen Stolz haben, sodass niemand sich über oder unter den anderen fühlt. So wie niemand, gleich welcher Herkunft, Religion oder Rasse, verletzt oder gedemütigt werden darf, so geht die Würde mit Empathie einher, mit dem Mitgefühl den anderen gegenüber, deren Leben und körperliche Unversehrtheit nicht nur per Gesetz, sondern auch durch ihre Mitmenschen gesichert sein muss.

Das, was hier abstrakt beschrieben wird, vermitteln die Verfasser in einer Sprache, die ohne Besserwisserei und erhobenen Zeigefinger den Erfahrungshorizont der Kinder berücksichtigt und diese selbst beispielhaft in Entscheidungen einbezieht. Das Buch bietet Raum, damit die Kinder ihre eigenen Interpretationen schriftlich oder mit Zeichnungen festhalten können. Behandelt werden die Artikel 1 bis 13, also auch das, was das Grundgesetz zu Freiheit, Gleichheit, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit sagt, zu Unverletzlichkeit, Recht auf Bildung, Freiheit der Meinung und der Presse, der Versammlung und der Vereinigung und zu vielem mehr. Exemplarisch vorgeführt wird aber auch immer wieder, dass die Freiheiten der eigenen Person nicht die der anderen verletzen darf.

Mit Martina Kraemer hat das Buch eine Illustratorin gefunden, deren Bilder die Aussagekraft der Texte gekonnt unterstreichen. Zu wünschen wäre, dass sich dieses »Grundgesetz« auf möglichst vielen weihnachtlichen Gabentischen findet.

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