Schlappe für Spaniens Justiz

Martin Ling über den Europäischen Gerichtshof zu Kataloniens Abgeordneten

  • Martin Ling
  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist die nächste Schlappe für die spanische Justiz: Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) entschied am Donnerstag, dass die spanische Justiz EU-Recht verletzte, als sie dem inhaftierten katalanischen EU-Abgeordneten Oriol Junqueras den Antritt seines Mandats verweigerte. Der Rechtsbruch war offensichtlich. Dasselbe Oberste Gericht Spaniens hatte Junqueras davor erlaubt, seinen Eid als Abgeordneter für das spanische Parlament zu schwören und ihn dafür kurzzeitig aus dem Gefängnis entlassen. Freigang nach Brüssel gab es nicht, da war die Angst vor der Immunität des EU-Abgeordneten vor, die in Spanien schnell kassiert wurde.

Abenteuerliche juristische Konstruktionen sind beim Vorgehen der spanischen Justiz gegen die katalanische Unabhängigkeitsbewegung die Regel, nicht die Ausnahme. In bisher allen Fällen, in denen europäische Gerichte zu befinden hatten, ob in der Schweiz, Großbritannien, Deutschland oder Belgien, fand sich kein Gericht, dass der Rechtsauffassung Spaniens folgte. Mit dem Urteil in Sachen Junqueras wird auch der Weg für die sich im belgischen Exil befindlichen gewählten EU-Parlamentarier Carles Puigdemont und Toni Comín frei. Denn die EU-Rechtsauffassung ist klar: Wer gewählt wurde, genießt Immunität, bis das EU-Parlament sie ihm entzieht. Madrid darf das nicht länger ignorieren.

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