Für Russland mit Gott und Putin

Verfassungsdebatte mit dem Paukenschlag / Duma macht in zweiter Lesung Weg für Amtszeit Nr. 5 frei

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 4 Min.

Die Abgeordnete mit dem goldenen Stern einer Heldin der Sowjetunion am dunklen Blazer sorgte in der Russischen Duma am Dienstagmittag für einen Paukenschlag. Kosmonautin Valentina Tereschkowa hatte in der zweiten Lesung der Überarbeitung der Verfassung nichts weniger als die Möglichkeit einer Kandidatur des bisherigen Amtsinhabers bei den nächsten Präsidentenwahlen vorgeschlagen. Damit würde unter Berufung auf die neue Rechtslage auch Wladimir Putin erneut zweimal den Gang in den Kreml antreten dürfen.

Nach fast zwei Stunden Debatte, in der auch die Forderung nach vorzeitigen Neuwahlen des Parlaments laut geworden war, zogen sich die Parlamentsspitzen zur Beratung und ausdrücklich einer Konsultation mit dem Staatschef zurück. Die Direktübertragung wurde unterbrochen, es ging in die Hinterzimmer. Nach der Pause ging es mit Putin persönlich weiter.

Der Chef selbst wandte sich gegen eine Aufhebung der Begrenzung auf zwei Amtszeiten und vorzeitige Parlamentswahlen im Zuge der Annahme der Ergänzungen. Doch entscheidend war etwas anderes. So billigte Putin die Möglichkeit einer Annullierung seiner bisherigen Amtszeiten und damit der eigenen Teilnahme an künftigen Wahlen konkurrierender Kandidaten.

Einschränkend meinte der Präsident, dass die Verfassung nicht erneuert, sondern ergänzt werde. Es bedürfe neben der Zustimmung bei dem Referendum am 22. April auch einer offiziellen Stellungnahme des Verfassungsgerichtes. Der Kremlchef meinte schon fast im Hinausgehen: »2024 werden wir sehen.«

Unmissverständlich ablehnend äußerte sich der Kremlchef zuvor hingegen mehrfach, den Vorsitz im Staatsrat zu übernehmen. Das würde zu einer Art Doppelherrschaft und nichts Gutem führen. Zwar gefalle ihm seine Arbeit, doch werde er seine Vollmachten nicht ausweiten, versicherte er in der Vorwoche bei einem Besuch im Gebiet Iwanowo. Die Verfassung werde schließlich nicht seinetwegen, sondern um der Zukunft willen geändert. Es würde Russland schlecht ergehen »ohne eine starke Präsidentenmacht«.

Unter Hinweis auf »kursierende Gerüchte« bekräftigte der Kremlchef zu Wochenbeginn noch einmal, es sei »absolut unannehmbar« irgendwelche »alternativen und parallelen Machtorgane zu schaffen«. In den Korrekturen der russischen Verfassung war bis zu diesem Dienstag auch so recht keine Hintertür für den weiteren Machterhalt des Langzeitpräsidenten erkennbar.

Dieser will dem Parlament, das von Boris Jelzin mit dessen Verfassung 1993 arg beschnitten wurde, sogar etwas Macht und Einfluss zurückerstatten. So kann der Präsident künftig nicht mehr »seinen« Regierungschef dem Parlament zur Abstimmung präsentieren, er muss den von den Abgeordneten bestimmten Premier und dessen Minister bestätigen. Ihm bleibt nur die Möglichkeit, sie zu entlassen.

Ein Platz in der Verfassung und durchaus schätzenswerte Immunität wird künftig allen früheren Präsidenten zuteil, auch dem Langzeitpremier Dmitri Medwedjew. Der half eine Amtszeit aus, als Putin vor der verfassungsmäßig nicht gedeckten dritten »hintereinander« stand. Jetzt rückte der Regierungschef nach seiner Ablösung auf den anscheinend genau für ihn geschaffenen Platz eines Stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalen Sicherheitsrates. Da kommt er gleich nach dem Präsidenten und Oberkommandierenden. Ein Trostpreis sieht anders aus als solch eine Berufung in ein im Notfall faktisch allmächtiges Gremium mit den Chefs der »stärksten« Ministerien.

Eine andere Personalie war sogar den »Vatican News« im Februar 2020 die Erwähnung wert. Demnach hatte der orthodoxe Patriarch Kyrill von Moskau und der ganzen Rus den Wunsch geäußert, Gotte möge in die Russische Verfassung Eingang finden: »Wir beten und bemühen uns, dass Gott in unserem Grundgesetz vorkommen wird, weil die Mehrheit der russischen Bürger an Gott glaubt.« Er erinnerte daran, dass bereits in der Nationalhymne von Gott die Rede sei. »Warum kann das dann nicht auch in der Verfassung gesagt werden?«

Kritiker konterten, dass Russland ein multikonfessioneller Staat mit einer seit der Sowjetzeit scharfen Trennung von Staat und Kirche sei. Dessen ungeachtet soll künftig in der Präambel von der Russischen Föderation die Rede sein, die »die Erinnerung an ihre Vorfahren bewahrt, die uns Ideale und den Glauben an Gott übermittelten«.

Das Magazin »Katholisches« feierte dies und gleich noch die Verankerung der Ehe als Bund zwischen Mann und Frau als »zwei sensationelle Neuerungen«. Der Staat, so versicherte der Kreml vorsorglich, werde seinen weltlichen Charakter nicht verlieren.

Realismus will der Kreml mit einem erstmals in der Verfassung verankerten Mindestlohn und einer indexierten Mindestrente demonstrieren. Festgeschrieben werden soll der Sieg Russlands im Zweiten Weltkrieg und dessen Souveränität: »Wenn ein internationaler Vertrag, welcher Art auch immer, der Verfassung zuwiderläuft, darf er nicht unterzeichnet werden«, gab Präsident Putin vor.

Schon die Debatte über ein Verbot der Abtretung russischer Gebiete löste Betroffenheit vor allem in Japan aus. Die »nördlichen Territorien«, also die Kurileninseln, wurden von Analysten bereits verloren gegeben.

Putin wolle seine Errungenschaften von 20 Jahren festhalten, kommentierte die Zeitung »Moskowski Komsomolez«. Dabei gehe es um die Souveränität, den Platz Russlands in der Welt und die sozialen Garantien.

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