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BAföG darf nicht auf Unterhalt angerechnet werden

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Wer vom Staat Unterhalt bezieht, muss deswegen nicht grundsätzlich auf staatliche Zuschüsse zur Ausbildungsförderung (BAföG) verzichten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1135054.bafoeg-darf-nicht-auf-unterhalt-angerechnet-werden.html

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