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Drei Wochen Abschiebehaft sind zuviel

Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Ausreisepflichtigen

Ein Mann aus Bosnien-Herzegowina saß vier Wochen in Abschiebehaft. Das oberste deutsche Zivilgericht befand nun, eine Inhaftierung von mehr als drei Wochen müsse wesentlich besser begründet werden, als es in diesem Fall geschah.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1135542.abschiebehaft-drei-wochen-abschiebehaft-sind-zuviel.html

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