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Keine »umgekehrte« Heimfahrt

Urteil

Wenn ein Arbeitnehmer an einem anderen Ort als dem Familienwohnsitz beruflich tätig ist und dort eine Wohnung hat, dann kann er im Rahmen der doppelten Haushaltsführung die Fahrten steuerlich geltend machen. Das gilt jedoch nicht für Besuche des Partners am Beschäftigungsort.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1137381.keine-umgekehrte-heimfahrt.html

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