Keine »umgekehrte« Heimfahrt

Urteil

  • Lesedauer: 1 Min.

Das geht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 15/10) hervor. Im verhandelten Fall war der Ehemann am Hauptwohnsitz der Familie selbstständig tätig. Seine Frau arbeitete angestellt in einer anderen Stadt. Normalerweise reiste sie am Wochenende zum Mann nach Hause. Doch es wurden in der Steuererklärung neben diesen »regulären« Fahrten ohne nähere Begründung auch »umgekehrte« Fahrten des Mannes zur Frau geltend gemacht. Der Fiskus akzeptierte das nicht.

Auch der Bundesfinanzhof ließ die Anerkennung der Fahrten des Ehemannes nicht zu. Das entspreche nicht der gesetzlichen Regelung für die Werbungskosten, denn es liege hier keine berufliche Veranlassung vor. Der grundgesetzlich verbürgte Schutz der Ehe sei durch dieses Versagen der steuerlichen Absetzbarkeit nicht betroffen. dpa/nd

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