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Kann der Arbeitgeber die Corona-App anordnen?

Arbeitsrecht

Seit dem 16. Juni 2020 ist die Corona-App auf dem Markt. Ihre Nutzung soll freiwillig bleiben. Das hat auch einen guten Grund, denn es gibt kein Gesetz, das die Bundes- oder Landesregierungen ermächtigen könnte, Menschen dazu zu zwingen, eine Anwendung zu installieren.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138165.kann-der-arbeitgeber-die-corona-app-anordnen.html

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