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Verlängerungsklauseln in Makleraufträgen
Bundesgerichtshof schaffte Klarheit
Sechs Monate Mindestbindung - und wenn der Kunde nicht kündigt, läuft der Auftrag weiter. So oder ähnlich sehen viele Maklerverträge aus. Ob das zulässig ist, war umstritten. Jetzt schaffte der BGH Klarheit.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1138497.verlaengerungsklauseln-in-maklerauftraegen.html
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