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Kein Mietenstopp in Bayern
Oberstes bayerisches Gericht erklärt Volksbegehren für unzulässig
Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht über ein Volksbegehren zum Mietenstopp abstimmen. Der Verfassungsgerichtshof stoppte ein Bündnis. Das letzte Urteil ist aber noch nicht gefällt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139247.kein-mietenstopp-in-bayern.html
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