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Kein Mietenstopp in Bayern

Oberstes bayerisches Gericht erklärt Volksbegehren für unzulässig

Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht über ein Volksbegehren zum Mietenstopp abstimmen. Der Verfassungsgerichtshof stoppte ein Bündnis. Das letzte Urteil ist aber noch nicht gefällt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1139247.kein-mietenstopp-in-bayern.html

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