Kein Mietenstopp in Bayern

Oberstes bayerisches Gericht erklärt Volksbegehren für unzulässig

Überraschend war das Urteil nicht. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren »Sechs Jahre Mietenstopp« für unzulässig erklärt. In dem Urteil folgen die Richter der Rechtsauffassung des bayerischen Innenministeriums, das sich für ein solches Landesgesetz nicht für befugt hält. Das Vertragsrecht sei im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, hieß es in dem Urteil - und das ist Bundesrecht. Folglich sei der Bund dafür zuständig. Mit der Einführung der Mietpreisbremse - so die Auffassung der Richter - sei er in diesem Bereich auch schon tätig geworden.

Die Initiatoren des Volksbegehrens - ein Bündnis, dem unter anderem der Mieterverein, SPD, Linke Grüne und Gewerkschaften angehören - hatten dem entgegengehalten, dass der Bund beim Mietrecht bereits Kompetenzen an die Länder abgegeben habe und die Rechtslage nicht eindeutig geregelt sei. Der Auffassung schlossen sich die Verfassungsrichter jedoch nicht an.

Nach dem Urteil richtet sich der Blick des Bündnisses nun Richtung Bundesregierung. »Wenn es Bayern offenbar nicht kann, dann muss der Bund einen Mietenstopp einführen«, sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Auch Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) befand, CSU und CDU im Bund müssten »endlich begreifen, dass es dringend einen besseren Mieterschutz braucht«.

Dieser Forderung schloss sich auch Caren Lay an, Vizefraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag: »Wenn der Mietenstopp auf Länderebene auch in Karlsruhe scheitert, muss ihn der Bund endlich einführen.« Beim Bundesverfassungsgericht steht noch eine Entscheidung zum Berliner Mietendeckel an. Der ist bereits Gesetz, aber eine Kammer des Berliner Landgerichts hält ihn für unzulässig. Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU haben zudem Normenkontrollklage eingereicht.

Das bayerische Urteil »bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren«, erklärte Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion. Er hält einen Mietendeckel für keine Lösung. Vielmehr verschärfte ein solches Instrument das Problem, meint er. In der Bau- und Immobilienbranche ist man sich ohnehin einig: Nicht Spekulanten hätten die Mietpreisexplosion herbeigeführt, sondern sie beruhe auf Versäumnissen der Wohnungspolitik.

Das bayerische Bündnis hofft nun, dass das Bundesverfassungsgericht doch eine Gesetzgebungskompetenz der Länder in Sachen Mietpreisbegrenzung sehen. Die Initiatoren erwarten dann von der Staatsregierung, dass die bereits gesammelten Unterschriften zur Zulassung des Volksbegehrens weiter gelten. »Die Bürger in Bayern sollten dann schnell in die Rathäuser gehen und doch für das Volksbegehren unterschreiben dürfen.«

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