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Anordnung zum »Idiotentest« ist nicht immer zulässig

Einfache Verkehrsverstöße und Cannabis-Konsum

In zwei Eilverfahren befassten sich die Richter mit der Frage, wann die Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung durch die Fahrerlaubnisbehörden zulässig ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140529.anordnung-zum-idiotentest-ist-nicht-immer-zulaessig.html

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