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Kein Anspruch

Kindergeld

Ein zu einer Behinderung führender Gendefekt bei einem Kind reicht noch nicht für einen Kindergeldanspruch über das 25. Lebensjahr hinaus. Nur wenn vor Erreichen der Altersgrenze »Funktions- und Teilhabebeeinträchtigungen« vorliegen, kann länger Kindergeld gezahlt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1140535.kein-anspruch.html

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