Kein Anspruch

Kindergeld

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So der Bundesfinanzhof in einem am 9. Juli 2020 veröffentlichten Urteil (Az. III R 44/17). Kindergeld kann nach den geltenden Bestimmungen bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet. Eltern behinderter Kinder können aber ein Leben lang Kindergeld erhalten, vorausgesetzt, das Kind kann wegen seiner Behinderung nicht für sich selbst sorgen. Die Behinderung muss für den Kindergeldanspruch vor Erreichen der Altersgrenze von 25 Jahren (früher 27 Jahre) aufgetreten sein.

Der Fall: Die 1968 geborene Tochter des Klägers leidet an einer erblich bedingten Muskelerkrankung, die allerdings erst im Alter von 30 Jahren diagnostiziert wurde. Ihren Lebensunterhalt verdiente die gelernte Bürokauffrau zunächst selbst. Zehn Jahre später war sie zu 100 Prozent schwerbehindert. Den Kindergeldantrag lehnte die Familienkasse ab, weil die Krankheit erst nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze von damals 27 Jahren aufgetreten ist.

Das Urteil: Der BFH urteilte, dass für den Kindergeldanspruch die Behinderung vor der maßgeblichen Altersgrenze aufgetreten sein muss. epd/nd

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