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Gewalteinsatz gegen Abschiebungsgegner rechtswidrig
Gericht: Wenn Beamte jemandem Schmerzen zufügen wollen, müssen sie dies vorher ankündigen
Die Polizei in Göttingen erlitt vor Gericht eine Niederlage. Die Berufung gegen ein Urteil nach einem gewaltsamen Einsatz vor einer Abschiebung wurde abgewiesen.
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