Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Nicht ins Kirchenasyl untergetaucht

Bundesverwaltungsgericht revidiert Abschiebepraxis der Bundesregierung

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Schlappe erlebt. Das erklärte nämlich seine gemeinsam mit den Innenministern der Länder herausgegebene Verordnung zum Umgang mit Kirchenasylen für rechtswidrig. Die Innenminister hatten im Jahre 2018 erklärt, mit Flüchtlingen im Kirchenasyl so zu verfahren, als seien sie untergetaucht. Das ist im Umgang m...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141210.nicht-ins-kirchenasyl-untergetaucht.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.