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Gemeinde darf Nachtfahrverbot für Lkw in einem allgemeinem Wohngebiet erlassen
Mieterschutz
Eine Gemeinde kann ein Nachtfahrverbot für Lkw in einem allgemeinen Wohngebiet anordnen. Der Gesundheitsschutz der Wohnbevölkerung geht dem wirtschaftlichen Interesse eines Unternehmens vor. Auch wenn der Betrieb nur über das Wohngebiet erreichbar ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141817.gemeinde-darf-nachtfahrverbot-fuer-lkw-in-einem-allgemeinem-wohngebiet-erlassen.html
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