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Krankenkasse kommt für Fahrtkosten bei stufenweiser Wiedereingliederung auf
Wie Sozialgerichte urteilten
Die stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben gehört zur medizinischen Rehabilitation. Man erhält Krankengeld von der Krankenkasse. Da es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, muss diese dann auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort erstatten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1141826.krankenkasse-kommt-fuer-fahrtkosten-bei-stufenweiser-wiedereingliederung-auf.html
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