Senat will Hilfen für Gastronomie auflegen

Beschluss soll am Mittwoch nach dem Treffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin erfolgen

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Der rot-rot-grüne Senat hat sich grundsätzlich auf Corona-Hilfen für Gaststätten und Bars wegen der nun geltenden Sperrstunde verständigt, diese jedoch bei einer Schaltkonferenz am Dienstag noch nicht beschlossen. Zuvor sollen noch Ergebnisse der am Mittwoch geplanten Schalte der Ministerpräsidenten der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgewartet werden, wie ein Sprecher der Senatswirtschaftsverwaltung am Dienstag sagte. Sollten dort weitere Bundeshilfen für die Gastronomie auf den Weg gebracht werden, würden diese in das Landesprogramm Berlins integriert. Dieses werde dann voraussichtlich noch am Mittwoch von der Mitte-links-Koalition beschlossen.

3000 Euro Mietererlass vorgesehen

Konkret will der Senat Schankbetrieben, die wegen der seit vergangenen Samstag geltenden nächtlichen Sperrstunde existenzbedrohende Umsatzeinbußen erleiden, Mietkosten von bis zu 3000 Euro pro Betrieb erstatten. Infrage kommen laut Senatsverwaltung für Wirtschaft bis zu 2500 Bars und Gaststätten, die in der Gewerbedatenbank des Landes Berlin als Gastronomiebetriebe verzeichnet sind. Sie müssen die Einbußen im Vergleich zum Vormonat »plausibel machen«. In Ausnahmefällen könnten auch Unternehmen anderer Branchen im Einzelhandel, etwa Spätverkaufsstellen, Anträge stellen, wenn sie signifikante Umsatzeinbußen ebenfalls im Vergleich zum Vormonat nachweisen können.

Der Senat hatte die Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr für Gastronomie und Handel beschlossen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Denn die Behörden führen das stark gestiegene Infektionsgeschehen in der Hauptstadt nicht zuletzt auf private Feiern und illegale Partys im Freien mit viel Alkohol zurück.

Die Abwicklung des geplanten Hilfsprogramms für die Gastronomie soll wie schon bei anderen Hilfsprogrammen, beispielsweise für die sogenannten Solo-Selbstständigen, die Investitionsbank Berlin (IBB) übernehmen. Das neue Programm für die Gastronomie ist auf die Dauer der verschärften Coronaregeln beschränkt, also zunächst bis zum 31. Oktober. Sollte die Gewerbemiete über 3000 Euro liegen, erwarte der Senat ein Entgegenkommen der Vermieter, hieß es ergänzend.

Die Gastronomie in der Hauptstadt ist, ebenso wie die Hotellerie und weitere Branchen wie die Berliner Clubszene, vom Ausbruch der Pandemie im März dieses Jahres besonders hart getroffen. Nur langsam konnten gastronomische Betriebe wieder öffnen. Im Interview mit »nd« erklärte IHK-Präsidentin Beatrice Kramm vor Kurzem, dass bereits nach dem ersten Lockdown 46 Prozent der Gastronomiebetriebe in Berlin Angst vor einer Insolvenz hätten. Mit den neuerlichen Einschränkungen dürften sich diese Ängste weiter verstärkt haben.

Wirt scheitert mit Entschädigungsklage

Vor dem Landgericht Berlin scheiterte unterdessen am Dienstag ein Berliner Wirt mit einer Schadensersatzklage. Der Wirt aus Charlottenburg wollte erreichen, dass das Land Berlin für entgangene Umsätze während des Lockdowns von Mitte März bis Mitte Mai zahlt, wie der Anwalt mitteilte. Es sei der erste Fall zu Entschädigungsansprüchen wegen Corona. Nach Medienberichten betreibt der Wirt seine Kneipe seit 47 Jahren. Sie ist demnach besonders bei Touristen beliebt, die wegen der Reiseeinschränkungen viel weniger nach Berlin kommen als noch im vergangenen Jahr. Mit der Corona-Pandemie sei der Umsatz des Wirts um mehr als 40 Prozent eingebrochen, hieß es. dpa/nd

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