Telefonische Krankschreibung

Sonderregel bis Jahresende

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Angesichts bundesweit steigender Corona-Infektionszahlen ist in den kommenden Monaten erneut eine telefonische Krankschreibung möglich. Seit dem 19. Oktober können - vorerst befristet bis zum Jahresende - Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen.

Die Sonderregelung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angesichts der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison beschlossen. »Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte«, erklärte Josef Hecken, Vorsitzender des G-BA. In dieser Situation müssen volle Wartezimmer vermieden werden. Allein durch mögliche Kontakte auf dem Weg in die Praxis oder beim Warten in geschlossenen Räumen steige das Ansteckungsrisiko. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der telefonischen Krankschreibung hätten gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgingen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss will rechtzeitig vor Jahresende über eine mögliche Verlängerung der Sonderregelung beraten. Bereits von März bis Ende Mai war eine telefonische Krankschreibung bundesweit möglich. AFP/nd

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