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Rechtsschutz bei Steuerinfos

Steuerbehörden dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssachen C-245/19 und C-246/19) den Einzug von Informationen in Steuersachen nicht einfach anordnen, ohne dass es dagegen für Betroffene eine Möglichkeit der Klage gibt. Der Ausschluss des Rechtsschutzes widerspreche dem in der EU-Grundrechte-Charta.Im konkreten Fall ging es um eine in Spanien wohnende Künstlerin, über die ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1144206.rechtsschutz-bei-steuerinfos.html

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