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Betriebsrat darf elektronische Personalakte nicht einsehen
Arbeitsrecht
Ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers darf der Betriebsrat nicht auf dessen elektronische Personalakte zugreifen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1144550.betriebsrat-darf-elektronische-personalakte-nicht-einsehen.html
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