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Kein Steuervorteil bei Hausübertragung gegen »Rente«
Steuerrecht
Wenn Eltern ihr Haus einem ihrer Kinder gegen monatliche Zahlungen vermachen, werden darauf teilweise Steuern fällig. Das gilt auch, wenn diese Zahlungen als »Rente« ausgestaltet wurden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145192.kein-steuervorteil-bei-hausuebertragung-gegen-rente.html
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