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Das Sonderkündigungsrecht

Wichtiger Nachtrag zur Kfz-Versicherung

Ist der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung abgelaufen, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch manchmal ist ein Wechsel des Versicherers weiterhin möglich, und zwar dann, wenn das Sonderkündigungsrecht greift.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145795.das-sonderkuendigungsrecht.html

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