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Unentschuldigter Fehltag in der Probezeit
Keine fristlose Kündigung
Fehlt ein Arbeitnehmer in der Probezeit einen Tag unentschuldigt, kann ihm nicht ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1145807.unentschuldigter-fehltag-in-der-probezeit.html
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