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Trennungskinder werden stärker bedacht

Getrennt lebende Väter und Mütter müssen ihren Kindern mehr zahlen. Ab 1. Januar 2021 haben Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres Anspruch auf 24 Euro mehr pro Monat. Der Mindestunterhalt beträgt dann 393 Euro (2020 waren es 369 Euro). Bei den Sieben- bis Zwölfjährigen sind es 27 Euro mehr als bisher (451 Euro statt 424 Euro). Für die Altersgruppe ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljä...

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