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Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab Januar 2021

Renten- und Arbeitslosenversicherung Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze West steigt ab Januar 2021 von 6900 Euro auf 7100 Euro (85 200 Euro jährlich). In Ost liegt die Grenze bei 6700 Euro im Monat (2020 waren es 6450 Euro). Jährlich sind das 80 400 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer Jahr 2021 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. In der k...

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