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Korrektur als Zeichen der Stärke

Die Nebenklage im Lübcke-Prozess geht von Mittäterschaft von Markus H. aus

Der Anwalt der Familie von Walter Lübcke bewertet den Fall anders als die Bundesanwaltschaft. Der Mitangeklagte Markus H. solle wegen Mittäterschaft beim Mord und nicht nur wegen Beihilfe verurteilt werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1146898.luebcke-prozess-korrektur-als-zeichen-der-staerke.html

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