Korrektur als Zeichen der Stärke

Die Nebenklage im Lübcke-Prozess geht von Mittäterschaft von Markus H. aus

  • Johanna Treblin, Frankfurt am Main
  • Lesedauer: 4 Min.

Er spricht sie direkt an: die Richterinnen und Richter, den Oberstaatsanwalt, den Hauptangeklagten. Allein über Markus H., der fast ununterbrochen »grinst«, den Mitangeklagten im Mordfall Walter Lübcke, spricht Holger Matt, Vertreter der Familie des Toten, in der dritten Person. Es ist der erste Verhandlungstermin im neuen Jahr. Er beginnt mit den Plädoyers der Nebenklage. Nach Matt wird am Dienstag Alexander Hoffmann sprechen. Er vertritt den zweiten Nebenkläger, Ahmed I., den Stephan Ernst im Januar 2016 mit einem Messer angegriffen haben soll.

Matt dankt den Richtern, dem Staatsanwalt und sogar Ernst. Doch er übt auch Kritik. Von Schwächen, Irrtümern, gar Fehlern spricht er. Vor allem appelliert er an das Gericht: Auch er habe lange an die Alleintäterthese geglaubt; auch bei ihm habe es lange gedauert, bis er seine bisherigen Überzeugungen überdenken und sich davon verabschieden konnte. »Die Korrektur zum Richtigen ist ein Zeichen der Stärke.«

Der Vorsitzende Richter hat in der Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main deutlich gemacht, dass er nicht überzeugt davon ist, dass Markus H. am Tatort war, als der Kasseler Regierungspräsident am 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses ermordet wurde. Im Oktober entließ er H. aus der Untersuchungshaft. Damit könnte H. allein wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht verurteilt werden. Die Bundesanwaltschaft plädiert immerhin auf Beihilfe - so wie in der Anklageschrift formuliert -, nicht aber auf Mittäterschaft.

Matt will das Gericht von H.s Mittäterschaft überzeugen. Wichtig ist dafür, das Gericht auch von Stephan Ernsts Glaubwürdigkeit zu überzeugen. Nachdem dieser drei verschiedene Geständnisse abgelegt hatte - erst war er alleine Täter, dann sollte Markus H. Lübcke ermordet haben, schließlich war es doch Ernst, aber H. war nun mit vor Ort -, gab es Zweifel am Wahrheitsgehalt irgendwelcher Aussagen. Doch für Matt war offensichtlich: Auch wenn Ernst vor Beginn des Prozesses, teils unter Einfluss früherer Anwälte, falsche Aussagen gemacht hatte - im Gericht sagte er »nach bestem Wissen und Gewissen« die Wahrheit. Deswegen sagte er auch in seinem dritten Geständnis die Wahrheit, als er H. beschuldigte, mit ihm am Wohnort von Lübcke gewesen zu sein. Diese Zeugenaussage sei »untechnisch gesprochen« ein Beweis, dass es sich so zugetragen habe, sagt Matt. Dies werde von vielen Indizien bestätigt. Insgesamt 30 zählt Matt in seinem Plädoyer auf. Das wichtigste sei die am Hemd von Lübcke gefundene DNA von Ernst. Dass Ernst sein Opfer angefasst habe, sei nur dadurch zu erklären, dass es einen zweiten Täter vor Ort gab. Ernst hatte ausgesagt, dass H. Lübcke angesprochen hatte, dieser sich daraufhin aus dem Stuhl erheben wollte, woraufhin Ernst ihn zurückdrückte.

Ein weiteres Indiz sei das Einschussloch. Lübcke schaute weg von Ernst, möglicherweise in Richtung von H., als Ernst ihn »von der Seite heimtückisch ermordete«, so Matt. Er wies noch auf die Position von Tisch und Stühlen hin. Ernst habe später ausgesagt, den Tisch, aber keinen zweiten Stuhl wahrgenommen zu haben. Das erkläre sich so, dass Ernst - anders als in der Alleintäterthese des Gerichts angenommen - über den Tisch hinweg geschossen habe, der Stuhl aber nicht in seinem Blickwinkel war. Beides erkenne man, verabschiede man sich von der These, nur ein Täter sei vor Ort gewesen. Matt kritisierte, dass weder Tisch noch Stühle auf Schmauchspuren untersucht worden seien. Schließlich forderte er eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Anerkennung einer besonderen Schwere der Schuld beider Angeklagten.

Nicht äußern wollte sich Matt zum Nebenkläger Ahmed I.: »Weil wir das nicht für opportun halten.« Er erklärte nur, sollte es zu einer Verurteilung Ernsts wegen des Angriffs auf I. kommen, dann käme auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht. I. war am 6. Januar 2016 von hinten von einem Radfahrer mit einem Messer attackiert worden und leidet noch heute an den Folgen. Bei einer Hausdurchsuchung nach dem Mord an Walter Lübcke war bei Ernst ein passendes Messer gefunden worden. DNA-Spuren darauf konnten nicht eindeutig I. zugeordnet werden, wiesen aber einige Merkmale auf, die darauf hindeuteten, dass sie von I. stammen.

Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann kritisierte in seinem Plädoyer den Umgang von Polizei und Justiz mit Ahmad I. Sein Mandant sei nach dem Überfall nach dem Aufwachen aus der Narkose befragt worden, ohne dass dann schnelle Ermittlungen eingeleitet wurden. Später sei er ohne Vorladung zu einer weiteren Zeugenaussage abgeholt worden. Vor Gericht habe er keine Gelegenheit zu einer umfassende Aussage erhalten. Die Beweise in diesem Fall gegen Ernst nannte Hoffmann »deutlich belastend« und forderte, Ernst wegen des Messerangriffs zu verurteilen.

Der Prozess wird am 14. Januar mit dem Plädoyer der Verteidigung von Ernst fortgesetzt. Am 26. Januar wird das Urteil erwartet.

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