BGH stärkte Verbraucherrechte

Kreditwiderruf

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Anstoß für das Urteil des BGH gab ursprünglich der Europäische Gerichtshof (Az. C-66/19) mit seiner Entscheidung vom 26. März 2020, in dem der Mustertext der Widerrufsbelehrung als nicht ausreichend befunden wurde. Der enthaltene Kaskadenverweis, der auf andere Gesetze verweist, ohne dass diese genannt werden, ist in dieser Form nicht zulässig. Nach der EU-Verbraucherkreditrichtlinie muss eine Widerrufsbelehrung deutlich und verständlich sein, was der Kaskadenverweis verhindert. Das Urteil war bahnbrechend, versprach es doch Kreditnehmern einen neuen Widerrufsjoker.

Der BGH schob dem jedoch umgehend einen Riegel vor und erklärte mit Beschluss vom 31. März 2020, dass die Musterbelehrung ausreichend sei. Nun wich der BGH von seiner Auffassung ab und erklärte die Musterbelehrung für nicht mehr klar und verständlich. Die weiterhin geltende Gesetzesfiktion verneinte er im vorliegenden Fall jedoch, da die Bank einen Zusatz für eine Restschuldversicherung verwendet hatte, die nicht abgeschlossen wurde. Damit hätte sich die Bank nicht an das Gesetzesmuster gehalten und den Kunden nicht zutreffend belehrt.

Der BGH entschied jedoch auch, dass für die Nutzung des Fahrzeugs ein Wertersatz zu leisten ist, der sich nach der Differenz des Verkehrswerts bei Kauf und des Widerrufs richtet. Dies könne im Einzelfall den Vorteil eines Widerrufs verringern. dpa/nd

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