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»FCK CPS« kann strafbar sein

Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen eine strafrechtliche Verurteilung eines linken Aktivisten zurück

Despektierliche Meinungsbekundungen über die Polizei wie »ACAB« oder »FCK CPS« können von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Allerdings ist der Grat schmal, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zeigt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147027.kritik-an-der-polizei-fck-cps-kann-strafbar-sein.html

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