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Schwangerschaftsabbruch ab Geburtsbeginn ist strafbar
Nach dem Kaiserschnitt können Ärzte keinen legalen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Ist die Gebärmutter geöffnet, stelle die erfolgte Tötung des Kindes einen strafbaren Totschlag dar.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147765.schwangerschaftsabbruch-ab-geburtsbeginn-ist-strafbar.html
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