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Nur mal am Joint ziehen lassen ...

betäubungsmittel

Wer einen Minderjährigen an seinem Joint ziehen lässt, muss mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe rechnen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1147781.nur-mal-am-joint-ziehen-lassen.html

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