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Fehlende Parität im Bundestag

Bundesverfassungsgericht weist Klage mehrerer Frauen ab

Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Klage für Geschlechterparität im Bundestag als unzulässig abgelehnt. Beschwert hatten sich mehrere Frauen, die gesetzlich regeln lassen wollen, dass Parteien ihre Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Für die Richter in Karlsruhe sei jedoch nicht hinreichend begründet worden, dass der Gesetzgeber zum Handeln verpfli...

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