Die Anbieter versprechen viel, aber halten in der Praxis wenig

umfrage der verbraucherzentralen: viel ärger bei treppenliften

  • Lesedauer: 2 Min.

Treppenlifte bieten hoch betagten und bewegungseingeschränkten Menschen die Chance, alle Etagen im Haus weiter zu nutzen. Mit der teuren Technik haben einige Verbraucher aber schlechte Erfahrungen gemacht. Die Umfrage offenbarte: erhebliche Mängel beim Widerrufsrecht, bei der Vertragsdurchführung und beim Rückgaberecht trotz mehrerer Gerichtsurteile.

Mit Beschwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Übergabe der Lifte haben sich Verbraucher an die bundesweiten Verbraucherzentralen gewandt.

Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt im Wesentlichen von wenigen Anbietern, die in der Regel keine Hersteller sind, dominiert wird. »Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Marken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren. Mit nur einer Handvoll weiterer Mitbewerbern im Marktsektor Treppenlifte steht so eine große Nachfrage wenigen Anbietern gegenüber«, sagt Anne Neumann, Projektleiterin im Wirtschaftlichen Verbraucherschutz bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Bei hohen Anschaffungskosten von bis zu 15 000 Euro für einen Treppenlift beschwerten sich Verbraucher immer wieder über erhebliche Mängel und schilderten, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut und Liefertermine nicht eingehalten wurden. Nachbesserung waren nur schleppend oder überhaupt nicht möglich. Auch die Nachsorge durch die Anbieter wurde kritisiert. Kundendienste waren nicht oder schlecht erreichbar, Wartungsverträge wurden als »Abzocke« und Ersatzteile als überteuert bezeichnet. Teile mussten im europäischen Ausland bestellt werden mit zum Teil langen Lieferzeiten. Eine Katastrophe für jene, die zwingend auf den Lift angewiesen sind.

Um einen besseren Überblick über die Gesamtsituation zu bekommen, haben die Verbraucherzentralen eine bundesweite Verbraucherbefragung gestartet. Die Ergebnisse liegen nunmehr vor. Sie bestätigen die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag der Verbraucherzentralen: Die Branche bringt vielen Menschen mehr Ärger als Erleichterung ins Haus. Die Aufklärung über Widerrufsrechte und AGB ist mangelhaft. Viele Verbraucher gaben an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein.

Anbieter hatten behauptet, dass es sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklieferungsverträge handeln würde, bei denen es kein Widerrufsrecht gebe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssen. Dieser Rechtsauffassung sind die Landgerichte Münster, Düsseldorf und zuletzt Bielefeld nicht gefolgt. vzsa/nd

Mehr Infos zu Treppenliften unter https:// www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de. Weitere Auskünfte über das landesweite Servicetelefon (0345) 29 27 800.

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