Koalition einigt sich auf Lobbyregister

Lobbyisten für Parlament und Regierung müssen sich künftig öffentlich registrieren

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Berlin. Nach monatelangem Ringen haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf ein Lobbyregister geeinigt. Die Pflicht zur Registrierung soll für Lobbyarbeit bei Bundestags-Abgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung gelten, wie beide Seiten am Dienstagabend bestätigten. Zunächst hatte das ARD-Hauptstadtstudio über die Einigung berichtet.

Professionelle Interessenvertreter müssen sich demnach künftig in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Damit schaffe die große Koalition »deutlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer Vorhaben«, hieß es aus der Union.

In Ministerien sollten Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen, sagte der Abgeordnete Matthias Bartke, der die Einigung für die SPD-Fraktion als Berichterstatter zum Thema mit ausgehandelt hat.

Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein. Bei Verstößen soll ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.

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Einzelne Kontakte bräuchten Lobbyisten nicht offenlegen, erläuterte Bartke. Allerdings müssten sich Interessenvertreter registrieren, wenn sie Kontakt zum erfassten Personenkreis in Regierung und Bundestag hätten. Wer sich daran nicht halte, komme auf eine schwarze Liste. »Davor haben Lobbyisten mehr Angst als vor einem Bußgeld«, sagte Bartke. Der Entwurf könnte demnach noch im März vom Plenum verabschiedet werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Patrick Schnieder, teilte mit: »Mit der Einigung machen wir einen riesigen Schritt hin zu mehr Transparenz. Dabei wird die Gesetzgebungsarbeit nicht mit unnötiger Bürokratie belastet.«

Die Rufe nach einem Register für Interessenvertreter waren zuletzt nach Ermittlungen gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein wieder lauter geworden. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Laut Nüßleins Anwalt hält sein Mandant die Vorwürfe für nicht begründet. dpa/nd

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