Überwachung bringt wenig

Robert D. Meyer über die AfD als Fall für den Verfassungsschutz

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Zwei Jahre hat sich das Bundesamt für Verfassungsschutz Zeit gelassen, um zu der Erkenntnis zu gelangen, dass die gesamte AfD eine Gefahr für die pluralistische, offene Gesellschaft darstellt. Oder um es in formal korrektem Geheimdienstbehördendeutsch zu sagen: Die Partei wurde zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt – sehr wahrscheinlich zumindest, denn der oberste Geheimdienst darf dazu aktuell keine Auskunft geben.

War der Verfassungsschutz wieder einmal zu langsam? Viele Antifaschist*innen werden empört mit Ja antworten. Bestätigt die Einordnung doch rückblickend nur, was aus ihren Recherchen, Berichten und Einschätzungen seit Jahren hervorgeht. In einem Rechtsstaat muss die staatliche Beweisführung allerdings lückenlos und ohne Zweifel sein, damit die Einordnung der gesamten AfD als Verdachtsfall auch alle juristischen Instanzen übersteht. Die Schadenfreude der AfD wäre immens, würde die Einschätzung des Bundesamtes von einem Gericht in Zweifel gezogen.

Die wichtigere Frage ist, was die Einstufung bringt. Eine Antwort darauf fällt ambivalent aus. Neue Erkenntnisse über die AfD darf sich niemand erhoffen. Das Trauerspiel mit dieser Partei ist doch, dass sie in aller Öffentlichkeit hetzt, pöbelt und spaltet, aber noch immer zu viele Konservative dies nicht als Grund zur zweifelsfreien Distanzierung sehen, sondern in den Chor jener einstimmen, die gesellschaftliche Stimmungen nach rechts verschieben. Vielleicht sehen dies jetzt ein paar Unionspolitiker*innen anders.

Die AfD-Stammwählerschaft wird sich allerdings unbeeindruckt zeigen. Studien belegen, dass die Partei nicht trotz, sondern aufgrund ihrer weit ins Rechtsextreme reichenden Positionen gewählt wird. Erst wenn sich diese Erkenntnis durchgesetzt hat, kann die Partei zurückgedrängt werden.

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