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Angemessen sind hohe Strafen
Lisa Ecke über die EU-Vorschläge gegen Lohndiskriminierung
Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission zu Maßnahmen für gleiches Gehalt von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit war längst überfällig. Dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu veröffentlichen, ist ein wichtiger Schritt gegen Lohndiskriminierung. Dass dies allerdings nur für Firmen mit mehr als 250 Arbeitnehmer gilt, ergibt keinen Sinn. Die EU-Kommission begründet es mit der »Verhältnismäßigkeit«. Aber die Kosten für die Arbeitgeber, die solche Veröffentlichungen verursachen, stehen in keinem Verhältnis dazu, dass Frauen in der EU im Schnitt 14 Prozent weniger verdienen, dass sie eine um 33 Prozent geringere Rente erhalten und häufiger armutsgefährdet sind.
Richtig ist, dass Arbeitnehmerinnen, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, eine Nachzahlung plus Entschädigung erhalten sollen. Auch dass Arbeitgeber beweisen müssen, dass keine Entgeltdiskriminierung stattgefunden hat, macht Hoffnung, dass das Gesetz wirkungsvoller sein könnte als das Lohntransparenzgesetz in Deutschland. Schade nur, dass keine Entschädigung festgelegt wird. Damit die Wirkung nicht verpufft, müsste diese verhältnismäßig sein - also sehr hoch.
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