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Lockdown-Kosten nicht mit anrechnen
hartz-iv-regelbedarf
Einer Schülerin aus einer Hartz-IV-Familie stehen wegen der Schulschließungen im Lockdown ein Computer und ein Drucker zu. Diese Kosten dürfen nicht beim Regelbedarf angerechnet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1149282.lockdown-kosten-nicht-mit-anrechnen.html
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