Treppenlift-Anbieter lehnen Widerspruch ab
verbraucherzentrale sachsen-anhalt warnt
Eine Verbraucherin aus dem Jerichower Land, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, war auf der Suche nach einem Treppenlift und fand eine Firma im Internet. Sie vereinbarte mit ihr einen Termin für einen Hausbesuch. Nach einer Beratung vor Ort kam es zum Vertragsabschluss. Vereinbart wurden auch Einzelheiten: 14 gerade Stufen, Parkposition unten - 180 Grad, Parkposition oben - 180 Grad inklusive Lieferung und Montage.
Im Vertrag nicht enthalten waren eine Skizze mit den Maßen der Treppe und die Widerrufsbelehrung. Da der Verbraucherin Bedenken kamen, wollte sie trotz der fehlenden Belehrung den Vertrag widerrufen. Dies wurde jedoch von der Firma mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei dem Treppenlift um eine Maßanfertigung handelt.
Das ist kein Einzelfall. Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen ergab, dass ein Drittel der Befragten nicht über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Wie ist aber nun die Rechtslage?
Schließt der Verbraucher den Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen ab, hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hiervon gibt es Ausnahmen, unter anderem bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Im vorliegenden Fall der Verbraucherin lag wegen der fehlenden Maßangaben zu der Treppe keine individuelle Maßanfertigung vor. Die Angaben von 14 geraden Stufen und den zwei Parkpositionen von 180 Grad sind hierfür nicht ausreichend. Hier wurden einzelne Komponenten zusammengestellt, die eher einem Baukastensystem entsprechen. Der Widerruf der Verbraucherin ist also rechtens.
Verbraucher, die beabsichtigen, einen Treppenlift zu kaufen, sollten ein paar Punkte dringend beachten: Ist ein teurer Treppenlift überhaupt sinnvoll und hilft für längere Zeit? Rechtliche und bauliche Voraussetzungen sollten vorab geklärt werden. Gibt es für den Kauf eines Treppenlifts finanzielle Zuschüsse? Holen Sie mehrere Angebote ein. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bietet den Interessierten eine Checkliste mit vielen Tipps für den Kauf eines Treppenlifts an. vzsa/nd
Beratungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt zum Treppenlift über die E-Mailberatung oder über das landesweiten Servicetelefon unter (0345) 29 27 800 auch für Auskünfte und Terminvereinbarungen. Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de
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