Unerträgliche Hitze im Büro – was tun?

Vorschriften schützen Beschäftigte am Arbeitsplatz

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Arbeitsschutz – Unerträgliche Hitze im Büro – was tun?

Klimaanlagen gehören in deutschen Büros längst nicht zum Standard, doch bei Außentemperaturen jenseits der 30 Grad heizen sich viele Arbeitsräume in kurzer Zeit deutlich auf. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei am Arbeitsplatz, aber Arbeitgeber sind dennoch dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.

Bereits ab 26 Grad Raumtemperatur am Arbeitsplatz müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden – besonders, wenn körperlich anstrengende Tätigkeiten anfallen oder gesundheitlich vorbelastete Personen betroffen sind. Denn ab dieser Temperaturgrenze kann es in Einzelfällen zu einer Gesundheitsgefährdung kommen. »Die zulässigen Raumtemperaturgrenzen sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgelegt. Darin finden sich auch konkrete Empfehlungen, wie Arbeitgeber bei Hitze handeln sollten – vom Sonnenschutz bis zur effektiven Nachtlüftung«, erklärt Ken Hauser, Arbeitsschutzexperte vom TÜV Thüringen. Sinnvoll ist es beispielsweise, Jalousien auch nach Feierabend geschlossen zu halten und in den kühlen Morgenstunden zu lüften.

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Auch wenn jeder selbst für ausreichende Flüssigkeitszufuhr verantwortlich ist, sollten Arbeitgeber ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius Getränke zur Verfügung stellen. Bei Hitze benötigt der Körper naturgemäß mehr Flüssigkeit, daher sollte man am Tag zwei bis drei Liter Wasser zu sich nehmen. Gute Alternativen zu Wasser sind ungesüßte Kräuter- oder Früchtetees sowie stark verdünnte Saftschorlen. Zuckerhaltige Getränke wie Cola sollten bei starker Hitze vermieden werden.

Steigt die Temperatur im Büro über 30 Grad, müssen wirksame Maßnahmen umgesetzt werden, um die Belastung auf ein Minimum zu reduzieren. Maßnahmen wie eine Gleitzeitregel oder die Lockerung der Bekleidungsvorschrift können effektive Maßnahmen sein und die Hitze erträglicher machen. Übersteigt die Raumtemperatur 35 Grad, ist der Raum ohne spezielle technische, organisatorische oder personenbezogene Vorkehrungen nicht länger als Arbeitsraum geeignet. TÜV Thüringen/nd

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