Neue Zwei-Faktor-Authentifizierung

Kreditkartenzahlungen im Internet

  • Lesedauer: 1 Min.

Eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewährte Über- gangsfrist zur Einführung einer Zwei-Faktoren-Authentifizierung für Kreditkartenzahlungen ist ausgelaufen. Bereits seit September 2019 ist die Zwei-Faktoren-Authentifizierung oder auch starke Kundenauthentifizierung beim Bezahlen im Internet verpflichtend.

Dafür müssen aus den Kategorien Wissen (z. B. Passwort), Besitz (z. B. Mobiltelefon) und Inhärenz (mit dem Kartenbesitzer verknüpft, z. B. der persönliche Fingerabdruck) jeweils zwei Faktoren zur Authentifizierung eines Zahlungsvorgangs zur Anwendung kommen.

Nun gelten diese verstärkten Sicherheitsanforderungen auch für Kreditkarten. Je nach Vorgabe der kartenausgebenden Bank kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Neben der Eingabe der Kreditkartennummer kann die Freigabe der Zahlung in einer App, per TAN (Transaktionsnummer), per Fingerabdruck oder durch das Scannen eines Strichcodes erfolgen.

Zu Fragen rund um das Bezahlen im Internet berät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) derzeit online oder telefonisch. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Online-Terminbuchung sowie weitere Infos unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de. vzsa/nd

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