Besuchsregeln entsprechen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben
verstöße in pflegeheimen
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert, bieten nach den Schilderungen einige Pflegeheime ein besorgniserregendes Bild. So wird der Zutritt für Besuche den Angehörigen oder Freunden gänzlich verwehrt oder die Besuchszeiten werden auf bestimmte Wochentage oder auf nur einmal pro Woche begrenzt.
Viele Angehörige und auch Bewohner berichten, dass sie ihre Zimmer nicht verlassen dürfen. Ein Besuch bei der Freundin auf einem Zimmer den Flur herunter wird nicht zugelassen ebenso wie Spaziergänge im Freien. Einige Heime verhängten ein Zugangsverbot zum Heim, das nur mit selbst finanzierten Negativtests durchbrochen werden konnte.
Josefine Pönicke von der Hotline Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erklärt: »Solche pauschalen Einschränkungen verletzen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale in den allermeisten Fällen die Grundrechte der Heimbewohner oder der Angehörigen. Ebenso entsprechen sie nicht den Vorgaben der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. März 2021 und weiteren Erlassen zu Besuchsreglungen in Pflegeeinrichtungen.«
Diese regeln auch das Verfahren für die Pflegeeinrichtungen im Umgang mit der Testung der Besucher. Die vorgeschriebenen Besuchsregelungen lauten derzeit: Grundsätzlich ein Besucher pro Tag eines jeden Bewohners einer Pflegeeinrichtung. Eine soziale Isolation soll in Abwägung zur Minimierung der Gesundheitsgefahren verhindert werden. Vor diesem Hintergrund startet die Verbraucherzentrale eine Umfrage zu den derzeitigen Besuchsregeln in den Pflegeeinrichtungen. vzsa/nd
Onlineumfrage unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/gesundheit-pflege/umfrage-zu-besuchsregelungen-in-pflegeeinrichtungen. Pflegerechtsberatung unter der kostenfreien Hotline (0800) 100 3 11 erreichbar.
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