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Schärfere Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder kommen

Künftig gilt eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, auch bei der Verbreitung von Bildmaterial

Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin Strafverschärfungen für sexuelle Gewalt gegen Kinder gebilligt. Die Mindeststrafe beträgt in Zukunft grundsätzlich ein Jahr Freiheitsentzug.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151739.bundesrat-schaerfere-strafen-fuer-sexuelle-gewalt-gegen-kinder-kommen.html

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