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Schärfere Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder kommen
Künftig gilt eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug, auch bei der Verbreitung von Bildmaterial
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin Strafverschärfungen für sexuelle Gewalt gegen Kinder gebilligt. Die Taten werden künftig grundsätzlich als Verbrechen geahndet. Die Mindeststrafe ist ein Jahr Freiheitsentzug, die Höchststrafe steigt von zehn auf 15 Jahre Haft.
Die Mindeststrafe gilt auch für den Besitz und die Verbreitung von Bildern und Filmen, sogenannter Kinderpornografie. Bisher konnten Täter unter Umständen mit Geldstrafen davonkommen. Die Höchststrafen steigen für den Besitz von drei auf fünf Jahre und von fünf auf zehn Jahre Haft für die Verbreitung der Missbrauchsdarstellungen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte den Gesetzentwurf nach Bekanntwerden mehrerer schwerer Missbrauchskomplexe in Staufen, Bergisch-Gladbach, Lügde und Münster im vorigen Jahren erarbeitet.
Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann
Begründet wird das Vorhaben aber auch damit, dass Internet, soziale Netzwerke und Onlinespiele mit Chatfunktion das Gefährdungspotential für Kinder sowohl in der virtuellen als auch in der realen Welt erhöht hätten, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Das Gesetz, das der Bundestag bereits im März beschlossen hat, sieht eine ganze Reihe weiterer Änderungen zur besseren Prävention und effektiveren Strafverfolgung vor. So sollen etwa in Kindschaftsverfahren an Familiengerichten Kinder grundsätzlich angehört werden, um drohende Gefahren zu erkennen. Während die Begleit-Maßnahmen weitgehend unstrittig sind, fürchten Experten, dass die pauschale Erhöhung der Mindeststrafen sich in der Praxis zu Lasten der Betroffenen auswirken könnte, da wegen der schwierigen Beweislage Tatverdächtige meist nur nach einem Geständnis verurteilt werden können. Vollumfänglich wird das Gesetz am 01. Januar 2022 in Kraft treten.
Das ursprüngliche Vorhaben, Missbrauch im Gesetz künftig als »sexualisierte Gewalt gegen Kinder« zu bezeichnen, wird nicht umgesetzt. Es bleibt bei der Bezeichnung Kindesmissbrauch. Dafür hatte sich der Bundesrat eingesetzt. Auch Sachverständige hatten gewarnt, die neue Bezeichnung könne zu dem Missverständnis führen, dass sexuelle Handlungen an Kindern nur strafbar seien, wenn sie mit weiteren Formen körperlicher Gewalt verbunden sind. Agenturen/nd
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