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Kein Anspruch auf eine Beschäftigung
Attest gegen das Tragen von Masken
Wer seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegt, ausweislich dessen er im Beruf keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss damit rechnen, als arbeitsunfähig zu gelten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152670.kein-anspruch-auf-eine-beschaeftigung.html
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