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OP-Bericht und Arzthaftung
Ärzte müssen Operationsverläufe in Berichten nur so dokumentieren, dass andere Fachärzte sie verstehen können. Die Belege brauchen nicht auf die Abwehr oder Erleichterung von später möglichen Arzthaftungsprozessen abzielen. Das hat das OLG Koblenz entschieden. Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte sich ein 31-jähriger Mann wegen einer starken Wirbelsäulenverkrümmung an eine Spezialklinik gew...
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