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Die bisherige Ablehnung könnte sich ändern
rechtsstreit um berufskrankheit wegen erlittener Traumata
Ein wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung arbeitsunfähiger Rettungssanitäter hatte bislang keine Chance auf Anerkennung dieser Erkrankung als Berufskrankheit. Das könnte sich nunmehr ändern.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153577.die-bisherige-ablehnung-koennte-sich-aendern.html
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