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Die bisherige Ablehnung könnte sich ändern

rechtsstreit um berufskrankheit wegen erlittener Traumata

Ein wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung arbeitsunfähiger Rettungssanitäter hatte bislang keine Chance auf Anerkennung dieser Erkrankung als Berufskrankheit. Das könnte sich nunmehr ändern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153577.die-bisherige-ablehnung-koennte-sich-aendern.html

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